Lieferketten-Richtlinie: Votum des Europäischen Parlaments ist unverantwortlich

Karin Breidbach

Mit der heutigen Abstimmung zur Lieferketten-Richtlinie im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments haben die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission nochmals verschärft.

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander kritisiert das Abstimmungsergebnis scharf: „Die Abgeordneten fordern, dass alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten umfangreiche Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette einhalten müssen. Sie müssen daher praktisch jeden direkten und mittelbaren Zulieferer und Kunden weltweit kontrollieren und sollen auch für Schäden bei Dritten zivilrechtlich haften. Die Unternehmen haben bereits mit der Einhaltung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes alle Hände voll zu tun. Der Aufwand würde sich nach den Plänen des Europäischen Parlaments vervielfachen. Für den Mittelstand ist das schlichtweg nicht leistbar.“

Zander weiter: „Wir fordern stattdessen einen völlig neuen Denkansatz: Der deutlich bessere und unbürokratischere Weg wäre weiterhin, mit einer staatlich geführten und klar geregelten Negativliste für Unternehmen tatsächlich die wenigen schwarzen Schafe herauszusieben und zu bestrafen – statt die gesamte europäische Wirtschaft unter Generalverdacht zu stellen und mit extremen Auflagen zu überziehen. Gerade die Metall- und Elektro-Industrie arbeitet in hochkomplexen Wertschöpfungsketten, ist sehr exportorientiert und zugleich auf den Import zahlreicher Vorprodukte angewiesen. Ein rechtssicheres Agieren auf den Weltmärkten wird schlichtweg nicht mehr möglich sein. Daher müssen wir davon ausgehen, dass sich europäische Unternehmen von Märkten zurückziehen, um Risiken zu minimieren. Das macht deren Lieferketten volatiler und zugleich die Länder, aus denen Vorprodukte oder Rohstoffe bezogen wurden, ärmer. Der Resilienz und der Diversifizierung von Lieferketten werden so extrem geschadet. Geholfen ist damit niemandem. Für den im Welthandel eng eingebundenen Wirtschaftsstandort Europa ist dieses Votum unverantwortlich.“

Eine Gegenüberstellung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes mit dem Votum des Rates von Dezember 2022 und des heutigen Berichts des Europäischen Parlaments unter www.gesamtmetall.de/themen/europa-internationales/lieferkettengesetzgebung