Fußball-Europameisterschaft

Karin Breidbach

Die Fußball-EM steht vor der Tür und damit die Frage, ob die Spiele während der Arbeitszeit verfolgt werden können. Wir fassen die arbeitsrechtlichen Grundsätze für Sie zusammen.

Die Fußball-Europameisterschaft beginnt am 14. Juni 2024. In der Zeit bis zum Abschluss des Turniers am 14. Juli 2024 stellt sich in den Betrieben wieder die Frage, wie sich der Wunsch vieler Fans, die Spiele auch während der Arbeitszeit live verfolgen zu können, auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.
 
Selbstverständlich können Beschäftigte Urlaub beantragen, um die Spiele verfolgen zu können. Die Beantragung und Genehmigung von Urlaub folgen den allgemeinen Spielregeln, Sonderregelungen für eine Fußballeuropameisterschaft gibt es nicht. Insbesondere sind damit dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter zu berücksichtigen.
 
Es besteht für den einzelnen Beschäftigten auch kein Anspruch darauf, seine z. B. in einem Schichtplan festgelegte Schicht zu tauschen. Hier ist der Fußballfan auf entgegenkommende, freiwillige Lösungen angewiesen. Etwas anderes gilt, wenn im Betrieb flexible Arbeitszeitsysteme, z. B. Gleitzeitkonten angewendet werden. In diesem Fall kann der Beschäftigte diese unter den gegebenen Voraussetzungen nutzen, um rechtzeitig zum Anstoß zu Hause zu sein.
 
Wenn Beschäftigte schon auf den Genuss der Fußballspiele zu Hause verzichten müssen, liegt die Idee nahe, das Spiel zumindest am Arbeitsplatz via TV, Radio oder im Internet zu verfolgen.
 
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Radio hören erlaubt sein kann, wenn eine konzentrierte, zügige und fehlerfreie Erbringung der Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, ob durch das Radio Kollegen gestört werden. In Bereichen mit Kundenkontakt ist ein laufendes Radio in jedem Fall unangemessen und damit nicht zulässig.
 
Beschäftigte haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit Fußball-Spiele im TV zu verfolgen, weil sie sich dann nicht mehr auf ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können und somit ihre Arbeitspflicht im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgabe verletzen. Es liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers, ob er bei besonders wichtigen Spielen ein Auge zudrückt und es der Belegschaft gestattet, die Spiele live im Fernsehen zu verfolgen.
 
Beschäftigte könnten auf die Idee kommen, Fußballspiele über den PC oder das Smartphone zu verfolgen. Bei einem Verbot der privaten Internetnutzung scheidet diese Möglichkeit aus. Das Internet und folglich entsprechende Live-Ticker sind dann auch während der Fußball-Weltmeisterschaft für die Beschäftigten tabu. Bei erlaubter (eingeschränkter) privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit darf es ebenfalls nicht zu einer Verletzung der Arbeitspflicht kommen. Zudem ist eine exzessive Internetnutzung auch dann nicht gestattet. Eine solche wird anzunehmen sein, wenn der Beschäftigte ein ganzes Spiel über 90 Minuten im Live-Stream oder Ticker verfolgt. Dann gilt auch das oben zum Fernsehen dargestellte entsprechend.
Wenn im Betrieb allgemeine Regeln, etwa zum Radiohören oder der Internetnutzung aufgestellt werden, sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates zu beachten, wenn ein solcher vorhanden ist.
 
Wenn auf die gefallenen Tore mit einem Bier oder Wein angestoßen werden soll, gelten die allgemeinen betrieblichen Regeln zum Alkoholgenuss am Arbeitsplatz.
 
Ob Arbeitnehmer mit einem Trikot einer Nationalmannschaft am Arbeitsplatz erscheinen dürfen, hängt davon ab, ob das mit den Gepflogenheiten im Betrieb oder ggf. bestehenden Kleidervorschriften zu vereinbaren ist.
 
Verstoßen Beschäftigte gegen die oben dargestellten Verpflichtungen, z. B. durch eine Selbstbeurlaubung oder die übermäßige Nutzung des Internets, kann der Arbeitgeber abmahnen. Im Wiederholungsfall kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.
 
Letztlich sind bei diesem Thema – wie häufig im Arbeitsrecht – einvernehmliche betriebliche Lösungen zu empfehlen. So lässt sich am besten ein Ausgleich zwischen den betrieblichen Belangen und der Leidenschaft für den Fußball finden.