Das Coronavirus infiziert die Wirtschaft – Wir stehen Ihnen zur Seite

Das Coronavirus breitet sich nun auch in Deutschland weiter aus. Wie intensiv sich diese Entwicklung auf das Wirtschaftsgeschehen und die Betriebe auswirkt, ist noch nicht absehbar. Bereits jetzt sind die Folgen aber spürbar. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen. Betriebe können jederzeit von behördlichen Maßnahmen getroffen werden. So wird regelmäßig eine Quarantäne für Kontaktpersonen zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Virus angeordnet. Wird ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Gehalts, die der Arbeitgeber zunächst zu zahlen hat. Auf Antrag kann jedoch nach dem Infektionsschutzgesetz eine Erstattung durch die Behörde erfolgen.


Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich auf eine Pandemie vorzubereiten und sich mit den arbeitsrechtlichen Folgefragen auseinanderzusetzen. Hierbei stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen tatkräftig zur Seite. Zu allen Fragen rund um das Coronavirus bieten wir ständig aktualisierte und umfassende Informationen in unserem Mitgliederportal.

Im Rahmen eines Webinars am Mittwoch, den 4. März 2020, um 10:00 informieren wir zu den sich in diesem Zusammenhang ergebenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Wir lassen unsere Mitglieder zudem auch im betrieblichen Alltag nicht allein und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erstellung von Checklisten und geben Tipps für eine erfolgreiche Krisenplanung.