150 Jahre Flächentarifvertrag

Karin Breidbach

Heute ist ein ganz besonderer Tag für uns! Denn der Flächentarifvertrag feiert seinen 150. Geburtstag.

Am 09. Mai 1873 ist der erste deutsche Flächentarifvertrag in Kraft getreten. Dieser ist damals – nach intensiven Auseinandersetzungen – in der Druckbranche (Buchdruck) vereinbart worden.

Auch heute noch profitieren viele Menschen von den Vorteilen, die Flächentarifverträge mit sich bringen. Sie basieren auf dem Prinzip der Solidarität und der Partnerschaftlichkeit.

Durch den Flächentarifvertrag werden Mindest-Arbeitsbedingungen einheitlich geregelt. Auch die Friedenspflicht ist ein wesentliches Merkmal des Flächentarifvertrags. Diese hat unter anderem zur Folge, dass die Unternehmen während der Laufzeit eines Tarifvertrags ohne Streiks und Aussperrungen produzieren können. Der Flächentarifvertrag trägt zudem zur Sicherung des Betriebsfriedens bei, entlastet Unternehmen und Belegschaften bei der Aushandlung von Arbeitsbedingungen und bietet eine zuverlässige Planungsgrundlage. Gerade bei der Regelung komplexer Rechtsmaterien stellen Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien eine Erleichterung insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen dar.

Weitere Vorteile von (Flächen-)Tarifverträgen sind, dass diese viel differenzierter gestaltet und auf die Bedürfnisse der Branche angepasst werden können, als es dem Gesetzgeber möglich wäre. Auch gesamtwirtschaftliche Aspekte können berücksichtigt werden.

In diesem Sinne wünschen wir dem Flächentarifvertrag weiterhin alles Gute. Auf noch viele weitere runde Geburtstage!