

Tarifverträge
Tarifverträge bieten Sicherheit!
Während der Laufzeit der Tarifverträge sind Streiks im Unternehmen ausgeschlossen!
Wenn aufgrund Ihrer Mitgliedschaft beim vem.die arbeitgeber e.V. Tarifbindung begründet wird (T-Mitgliedschaft), kommen die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie zur Anwendung. Solange diese Tarifverträge nicht gekündigt sind, dürfen Ihre Mitarbeiter für eine Erhöhung oder Verbesserung der darin geregelten tariflichen Leistungen nicht streiken.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist gilt aufgrund unserer Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung eine weitere Friedenspflicht von 4 Wochen, in denen die Tarifvertragsparteien verpflichtet sind, nach Lösungen zu suchen.
Außerhalb von Tarifrunden haben Sie damit die Sicherheit, dass Ihre betrieblichen Abläufe durch Streikmaßnahmen nicht gestört werden!
Die Festlegung der Entgelte in den Tarifverträgen bietet Ihnen Planungssicherheit.
In jeder Tarifrunde setzen wir uns dafür ein, für die Entgelttarifverträge eine möglichst lange Laufzeit zu vereinbaren. Denn für den festgeschriebenen Zeitraum können die tarifgebundenen Unternehmen in Ihren Kostenplanungen von feststehenden Entgeltgrößen ausgehen, was nachhaltige Planungssicherheit bietet.
Die tariflichen Vorschriften bilden eine verlässliche Rechtsgrundlage bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse.
Die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie regeln alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses.
Mit dem Einheitlichen Entgeltrahmenabkommen haben die Tarifvertragsparteien eine Grundlage geschaffen, auf der die Vergütung von Arbeitern und Angestellten nach gleichen, einheitlichen Regeln festgelegt wird.
Auch für die übrigen wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses, wie die Arbeitszeit oder die Ansprüche auf Urlaub, schaffen die Tarifverträge eine sowohl für den Arbeitgeber als auch die Beschäftigten verlässliche Grundlage.
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