Anlässlich der Corona-Krise hatten Unternehmer die Möglichkeit, Sozialversicherungsbeiträge für März und April 2020 ohne Sicherheitsleistung zu stunden. Vorgesehen war eine vollständige Begleichung zum 27. Mai 2020. Viel zu früh, sagt der Arbeitgeberverband vem.die arbeitgeber. Er fordert eine Verlängerung der aktuellen Regelung bis mindestens Januar 2021.
Für viele Unternehmen beginnt erst in den kommenden Wochen nach dem Lockdown die eigentlich kritische Phase. Eine vollständige Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Mai könnte für viele Unternehmen die Insolvenz bedeuten, so Thorsten Bröcker, Hauptgeschäftsführer des vem.die arbeitgeber. „Im Mittelpunkt aller Bemühungen sollte nun stehen, die Liquidität der Unternehmen zu erhalten. Nur wenn die Unternehmen bei wegbrechenden Umsätzen von unmittelbaren und mittelbaren Personalkosten entlastet werden, besteht die Möglichkeit, die Pandemie wirtschaftlich zu überstehen und die Arbeitsplätze auch auf Dauer zu erhalten. Ein zu frühes Ende der Stundungsregelung strapaziert die ohnehin knappen finanziellen Reserven vieler Firmen.“
Nach einer Unternehmensbefragung durch den Dachverband Gesamtmetall haben insgesamt fast ein Drittel aller Unternehmer der Branche die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen oder bereits geplant. Die damit erhaltene Liquidität sorgt letztlich auch für die Sicherung der Arbeitsplätze. Um diese nicht zu gefährden, fordert der vem.die arbeitgeber e.V. die Ausweitung der Stundungsregelung bis mindestens Januar 2021.
Dass eine Verlängerung der Stundungsregelung problemlos möglich sei, zeige die kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die eigentlich am 10. Juni 2020 fällige Körperschaftssteuervorauszahlung auf Antrag bis maximal Ende des Jahres zu stunden. Im Verlauf der letzten Jahre sei die Zahl der Arbeitsplätze und parallel die Höhe der Entgelte konstant gestiegen. Beides habe die Beitragseinnahmen gesteigert – bei gleichzeitig weniger Ausgaben. Genug Handlungsspielraum für eine verlängerte Stundung der Sozialversicherungsbeiträge in einer Notsituation wie der Corona-Krise, findet Bröcker.